A. Kundeninformationen
I. Informationen zum Anbieter
unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH
Postanschrift: Friedrich-List-Straße 3, 01445 Radebeul
Geschäftsführer: Fabian Frenzel (Vorsitz), Frank Winkler, Holm Winkler
Handelsregister: Amtsgericht Dresden
USt-IdNr.: DE 226788126
Kommunikationsdaten:
ServiceCall: +49 351 79550697
Telefax: +49 351 65633500
E-Mail: [email protected]
Internet: Infowerk.de
II. Informationen zum technischen Ablauf des Vertragsschlusses
Der Vertrag zwischen dir und unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH kommt dadurch zustande, dass du dir auf dem Portal Infowerk.de Druckerzeugnisse nach Kundenspezifikation auswählst und gestaltest bzw. Drucksachen und Druckbedarf auswählst, und die für die Bestellung erforderlichen Angaben machst sowie den gegebenenfalls erforderlichen Datenupload während oder nach der Bestellung vornimmst. Eine Produktbeschreibung kannst du dir über die entsprechende Schaltfläche ansehen und ausdrucken.
Auf der dir anschließend angezeigten Bestellseite kannst du die dort angegebenen Merkmale und Angaben nochmals sorgfältig prüfen, und die kostenpflichtige Bestellung nach sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben durch Anklicken der Schaltfläche "Kaufen" verbindlich absenden.
Bis zum Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“ besteht jederzeit die Möglichkeit, den Bestellvorgang durch Schließen des Fensters zu beenden oder deine zu der Bestellung gemachten Angaben zu ändern. Vor dem Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“ ist die Bestätigung der vorliegenden Kundeninformationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH durch Anklicken des Bestätigungsfeldes erforderlich. Die vorliegenden Kundeninformationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH kannst du vor dem Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“ abspeichern.
Die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Lieferung kannst du vor dem Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“ durch Wahl der Zahlungsart und Versandart bestimmen. Wenn du dich für das Lastschriftverfahren oder das SEPA-Lastschriftverfahren entscheidest, musst du uns die Zustimmung zum Einzug des zu zahlenden Betrags von deinem Konto erteilen. Um die Zustimmung zu erteilen, kannst du dir die Seite SEPA-Lastschriftmandat ausdrucken und uns ausgefüllt und unterschrieben im Original zusenden oder die Zustimmung während des Bestellvorgangs an den hierfür vorgesehenen Stellen erteilen. Der Versand der Ware erfolgt erst dann, wenn uns diese Zustimmung vorliegt. Über Höhe und Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs erhältst du eine Vorabinformation spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin.
Der verbindliche Vertragsschluss erfolgt mit Annahme der Bestellung durch uns und Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail (vgl. Teil B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, § 4).
III. Informationen zum Vertrag
Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. Die Unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH liefert ausschließlich in die Länder, die im Shop durch ein Dropdown-Menü auswählbar sind. Die akzeptierten Zahlungsmittel und Lieferbeschränkungen werden dir vor Einleitung des Bestellvorgangs angezeigt.
Für Verbraucher gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Einzelheiten zu den vertraglichen Pflichten und zur Gewährleistung sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH in Teil B. geregelt
IV. Informationen zu deinen Daten
Informationen zu deinen Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Solltest du Fragen zum Datenschutz haben, wende dich bitte an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten Herrn Dr. Sebastian Kraska.
unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH
Dr. Sebastian Kraska
Friedrich-List-Straße 3
01445 Radebeul
ServiceCall: 0351 79550697
E-Mail: [email protected]
V. Speicherung
Du kannst die vorliegenden Kundeninformationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH dauerhaft abspeichern und die Datei jederzeit offline ansehen. Zum Öffnen der Datei benötigst du nur ein Programm, welches Textdateien wiedergeben kann.
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Die Firma unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH, Friedrich-List-Straße 3, 01445 Radebeul (nachfolgend Infowerk genannt) bietet Druckerzeugnisse nach Kundenspezifikation, Drucksachen und Druckbedarf für Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts an.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden allen Bestellungen, welche über das Internetportal Infowerk.de abgeschlossen werden, zu Grunde gelegt. Sie gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Infowerk ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Auch wenn Infowerk auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Registrierung
(1) Die Inanspruchnahme der Leistungen von Infowerk setzt eine Registrierung auf Infowerk.com/de voraus. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Onlineformular. Die Registrierung ist mit dem Klick des Buttons „Registrierung abschließen“ abgeschlossen. Mit Abschluss der Registrierung erstellt der Kunde einen dauerhaften Account.
(2) Infowerk ist berechtigt, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Kommunikation mit dem Kunden
(1) Die Kommunikation zwischen Infowerk und dem Kunden erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Der Kunde trägt daher in besonderer Form Sorge dafür, dass der Empfang von E-Mails gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde spätestens bei der Erteilung des Auftrages seine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und den Eingang von E-Mails unter dieser E-Mail-Adresse zu überwachen. Jede Änderung dieser E-Mail-Adresse hat der Kunde Infowerk unverzüglich mitzuteilen. Er darf an seinem E-Mail-Programm bzw. seinem E-Mail-Postfach keine Einstellungen vornehmen, die den Empfang von E-Mails vereiteln oder die dazu führen, dass die E-Mails nicht von ihm zur Kenntnis genommen werden, z.B. weil sie in einen Spam-Ordner verschoben werden. Der Eingang von E-Mails in dem angegebenen E-Mail-Postfach der E-Mail-Adresse ist dem Kunden zuzurechnen.
(2) Die Kommunikation in Textform, auf schriftlichem, mündlichem oder fernmündlichem Weg ist unbeschadet dessen möglich.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Zur Bestellung wählt der Kunde zunächst ein individuelles Produkt aus, bestimmt bei Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation mit Hilfe der ihm auf dem Internet-Portal Infowerk.de gebotenen Gestaltungsmöglichkeiten die Gestaltung, füllt die sodann erscheinenden Onlineformulare aus, prüft auf der abschließenden Übersichtsseite die Richtigkeit seiner Angaben und schließt den Bestellvorgang sodann mit der Betätigung des Buttons „jetzt Kaufen“ ab. Mit dem Abschluss der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(2) Der Kunde ist an das Angebot bis zum Ablauf des zweiten auf den Werktag des Angebots folgenden Werktag gebunden. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt dann zustande, wenn Infowerk das Angebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annimmt.
(3) Der Kunde kann die Bestellung jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Die vor Abschluss der Bestellung erscheinende Übersichtsseite ermöglicht es dem Kunden, seine Angaben nochmals zu prüfen und durch Betätigung des „Produkt ändern“ bzw. „Produkt bearbeiten“-Buttons zu korrigieren.
(4) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung. Der Auftrag wird von Infowerk gespeichert, dem Kunden mit der Bestätigungsmail zugesendet und kann dem Kunden im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung des Kunden in Abschrift gegen Erstattung der entstehenden Aufwendungen übersendet oder per E-Mail übermittelt werden.
§ 5 Leistungen von Infowerk
(1) Der Inhalt der von Infowerk geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben auf den Internetseiten von Infowerk, insbesondere der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen. Eine Änderung der bestätigten Bestellung kann nur durch den Abschluss eines Änderungsvertrages erfolgen. Ein Änderungswunsch des Kunden ist ein Angebot an Infowerk zum Abschluss eines Änderungsvertrages. Infowerk ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen.
(2) Die Herstellung der beauftragten Druckereierzeugnisse und Drucksachen erfolgt nach den Regeln der Technik in üblicher Art und Güte.
(3) Es können geringfügige Farb- und Materialabweichungen auftreten. Dies gilt auch für Farb- und Materialabweichungen zu früheren Aufträgen. Solche geringfügigen Abweichungen können sich unter anderem aufgrund Lieferantenwechsel, Materialumstellung oder Änderungen im Produktionsverfahren ergeben und können nicht unter Geltendmachung einer Abweichung von früheren Aufträgen des Kunden beanstandet werden.
(4) Nicht zu den Leistungspflichten von Infowerk gehört die Übermittlung der zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Druckdaten. Hierbei handelt es sich, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, um eine Mitwirkungspflicht des Kunden.
(5) Für Druckbedarf gibt es zu jedem Produkt eine detaillierte Beschreibung der Produkteigenschaften und der Beschaffenheit des Produkts nebst Verarbeitungs- und gegebenenfalls Sicherheitshinweisen. Der Inhalt der jeweiligen Produktbeschreibung gehört damit im Falle des Kaufs des Produkts zum Vertragsinhalt.
(6) Insbesondere Farben und Lacke sind in der Regel nur begrenzt haltbar. Die Farben und Lacke sind so beschaffen, dass sie für die Mehrzahl der regelmäßig vorkommenden Druckarbeiten geeignet sind. Will ein Kunde sie für besondere Arbeiten auf nicht alltäglichen Bedruckstoffen oder für eine selten vorkommende Beanspruchung verwenden, so ist dringend zu raten, dass er sich durch Vorversuche, am sichersten durch eine kleine Vorauflage, überzeugt, ob sie dafür geeignet sind. Weitere Einzelheiten folgen aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
§ 6 Druckdaten
(1) Infowerk führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen, insbesondere unter der Schaltfläche „Druckdaten“, genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er Kopien der Druckdaten vorrätig hält, da die Druckdaten nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse bzw. Ablauf einer gewählten Speicherfrist von Infowerk gelöscht werden können.
(2) In inhaltlicher Hinsicht verpflichtet sich der Kunde, es zu unterlassen, pornografische, rechts- oder linksextremistische, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte an Infowerk zu übersenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so ist Infowerk zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Weitere Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an Infowerk sorgfältig darauf hin zu prüfen, ob diese den vorstehenden Anforderungen entsprechen. Soweit Infowerk von anderen Kunden, sonstigen Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen wird wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch Rechtswidrigkeit des von Kunden gelieferten und / oder nach seinen Informationen für ihn von Infowerk erstellten Datenmaterials, verpflichtet sich der Kunde, Infowerk von allen Ansprüchen aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter - gleich aus welchem Rechtsgrund und egal worauf gerichtet - freizustellen und diejenigen angemessenen Kosten zu tragen, die Infowerk durch die Inanspruchnahme wegen und / oder durch die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrechten oder sonstigen Kennzeichen / Schutzrechten Dritter und umfasst insbesondere die angemessenen Rechtsverteidigungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) von Infowerk. Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zugunsten Dritter - für die im Rahmen der Vertragsabwicklung eingeschalteten Erfüllungsgehilfen von Infowerk. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Infowerk bleiben unberührt. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass Infowerk tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Die vorstehenden Pflichten des Kunden gelten nicht, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 7 Prüfung der Druckdaten durch Infowerk
(1) Eine Überprüfung der Druckdaten durch Infowerk erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt insoweit allein der Kunde.
(2) Zu einer Prüfung der Inhalte hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Verbot aus § 6 Absatz 2 ist Infowerk berechtigt, aber nicht verpflichtet.
§ 8 Konvertierung, Farbmodus bei Verwendung eigener Druckdaten, Farbmodus bei Verwendung von freedesign-Druckdaten
(1) Eine Konvertierung von Druckdaten aus einem anderen als den vereinbarten Formaten wird von Infowerk nicht geschuldet. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall gleichwohl eine solche Konvertierung, so erfolgt die Konvertierung auf eigene Gefahr des Kunden. Konvertierungen haftet das allgemeine Risiko an, dass Daten infolge des Konvertierungsvorgangs verloren gehen oder anders als im Ausgangsformat dargestellt werden.
(2) Bei der Verwendung eigener Druckdaten, in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Farbmodus, erfolgt die Verarbeitung von Druckdaten auf eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere kommt es bei der Verarbeitung von RGB-Daten oder ICC-Farbprofilen naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original.
(3) Bei Druckdaten, welche mit dem Onlineprogramm erstellt worden sind und ein anderer, als der angegebene RGB-Farbmodus verwendet wurde, erfolgt die Verarbeitung der Druckdaten auf eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere kommt es bei der Verarbeitung von CMYK-Daten oder ICC-Farbprofilen naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original.
§ 9 Preise und Versandkosten
(1) Die Preise der von Infowerk geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Angaben auf den Internetseiten von Infowerk und der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen, hilfsweise aus der im Zeitpunkt der Vereinbarung der jeweiligen Leistungserbringung geltenden aktuellen Preisliste.
(2) Die angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sich aus der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen nichts anderes ergibt. Die Preise für den Versand der Ware zum Kunden sind (wenn nicht anders ausgewiesen) im Preis enthalten.
(3) Infowerk liefert ausschließlich in die Länder die im Shop durch ein Dropdown-Menü auswählbar sind
§ 10 Rechnungsstellung und Zahlung
(1) Infowerk versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet.
(2) Ist Zahlung im Voraus vereinbart, so hat die Zahlung spätestens sieben Tage nach Zugang der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Soweit im Zuge der Leistungserbringung durch Infowerk Zusatzleistungen erbracht werden und diese nicht ebenfalls im Voraus zu vergüten sind, erfolgt die Zahlung durch Überweisung auf Rechnung.
(3) Rechnungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
(4) Werden bestellte Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / -Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum bevorstehenden Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin.
(5) Infowerk ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Infowerk berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Abweichende Leistungszweckvermerke werden nur bei Verbrauchern berücksichtigt.
(6) Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Betrag dem Konto von Infowerk gutgeschrieben ist.
(7) Im Falle von Rücklastschriften hat der Kunde die der Infowerk von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.
(8) Bei Zahlungsverzug wird je berechtigter Mahnung eine pauschale Mahngebühr von 5,00 € fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens möglich.
§ 11 Leistungszeit und Verzug
(1) Leistungszeiten werden ausschließlich in Wochentagen (Montag bis Freitag) gerechnet. Die Lieferfrist beginnt nach Maßgabe der angegebenen relevanten spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag. Falls Infowerk bei der Bearbeitung einer Bestellung feststellt, dass die Bestellung nicht zu der angegebenen Zeit geliefert werden kann, wird der Kunde hierüber unbeschadet weiterer Ansprüche gesondert per E-Mail informiert. Sofern der Kunde ein Fixgeschäft abschließen möchte, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen.
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die folgenden Regelungen:
a) wurde eine Versendung des Produkts vereinbart, werden die Lieferfristen und Liefertermine bei Standardversand durch die Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten gewahrt, sofern diese zwei Wochentagen vor dem Fristablauf erfolgt.
b) Infowerk hat Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Infowerk die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Betriebsstörung jeglicher Art, Schwierigkeit in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerung, Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Anordnungen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten -, nicht zu vertreten; sofern die Behinderung und das Hindernis von vorübergehender Dauer ist, ist Infowerk berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben; bei Hindernissen von nicht nur vorübergehender Dauer ist Infowerk berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Die Einhaltung der Leistungszeit durch Infowerk setzt die rechtzeitige, vollständige und ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden einschließlich der Übermittlung der druckfähigen Druckdaten und Druckfreigabe durch den Kunden sowie bei vereinbarter Zahlung per Vorkasse den Zahlungseingang voraus.
§ 12 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gelten die folgenden Regelungen:
a) Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die Transportperson (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter geschieht. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr von dem Tag auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und Infowerk dies dem Kunden angezeigt hat.
b) Kommt die Lieferung als unzustellbar zurück, so ist Infowerk zu einer Verwahrung für den Kunden nicht verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat das Zustellungshindernis nicht zu vertreten. Infowerk ist berechtigt, die Lieferung nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit des Versands, Benachrichtigung des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist zur Abholung zu vernichten oder anderweitig zu verwerten. Der Vergütungsanspruch durch Infowerk bleibt davon unberührt, sofern nicht die Lieferung anderweitig verwertet werden kann. Die vorübergehende Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist oder bei Auswahl der Option Abstellgenehmigung die Ware am vereinbarten Ort abgestellt wurde.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich Infowerk das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor.
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die nachfolgenden Regelungen.
a) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen Eigentum von Infowerk. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Infowerk als Hersteller, jedoch ohne dass daraus eine Vergütungspflicht für Infowerk entsteht. Erlischt das Eigentum von Infowerk durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum von Infowerk an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Infowerk übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum von Infowerk unentgeltlich.
b) Ware, an der Infowerk Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Zum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gehören solche Maßnahmen nicht, die gegen andere Rechte von Infowerk verstoßen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang Infowerk ab. Infowerk verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies aber der Fall, kann Infowerk verlangen, dass der Kunde Infowerk unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
c) Infowerk ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von Infowerk hinweisen und Infowerk unverzüglich benachrichtigen, damit Infowerk die eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Infowerk die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
e) Infowerk verpflichtet sich, die Infowerk zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Infowerk.
f) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist Infowerk berechtigt, die Herausgabe der Sache zu verlangen. Damit endet das vorläufige Recht des Kunden zum behalten dürfen. Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag sind damit im Zweifel nicht verbunden.
§ 14 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, entscheidungsreif oder unstreitig sind.
(2) Außer im Bereich des § 354 a HGB darf der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Infowerk an Dritte abtreten.
§ 15 Gewährleistung
(1) Sachmängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der Fehler auf der Übersendung fehlerhafter, unvollständiger oder sonst unkorrekter Druckdaten durch den Kunden beruht.
(2) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden. Vorstehendes gilt unbeschadet der Möglichkeit, eine Anpassung des Kaufpreises zu fordern.
(3) Die Abbildungen auf dem Portal Infowerk.de können von den tatsächlichen Artikeln aufgrund unterschiedlicher Browserdarstellungen, beschränkten Farbwiedergaben im Internet, handelsüblichen Schwankungen und technischen Gründen abweichen. Unsere Angaben bemühen sich aber um größtmögliche Authentizität. Ausdrücklich behalten wir uns daher derartige geringfügige Abweichungen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale vor. Bei Textilien stellen die Maßangaben nur Richtwerte dar. Es gibt geringe Toleranzen in Länge und Breite, da es sich bei Stoff um flexibles Material handelt. Größenangaben variieren bei den unterschiedlichen Herstellern hinsichtlich ihrer Auszeichnung. Abweichungen zwischen den einzelnen Produkten und bei unterschiedlichen Herstellern sind möglich. Nicht passende Konfektionsgrößen stellen keinen Reklamationsgrund dar. Druckqualität und Waschbeständigkeit sind stark vom verwendeten Textil und dessen Oberfläche abhängig, ebenso von der Beschaffenheit der Stoffe. Geringfügige Abweichungen der Druckqualität innerhalb einer Auflage bzw. verminderte Waschbeständigkeit aufgrund dieser Kriterien können nicht reklamiert werden.
(4) Gebrauchsanweisung
Bedruckte Textilien dürfen nicht mit Feinwaschmittel gewaschen werden. Die erste Wäsche sollte frühestens 14 Tage nach der Bedruckung bei 30° C linksseitig erfolgen. Bitte achte darauf, dass die Druckseite nicht bügelbar ist. Weiterhin sind die Waschinformationen, die als Beilage der Warenlieferung beigefügt sind, zu beachten.
(5) Ist der Kunde Verbraucher, so gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Gewährleistungsansprüche sonstiger Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Kunde diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bei Infowerk anzeigt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Mängelanzeige kann schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen.
(6) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Insbesondere gelten bei Drucksachen und Druckbedarf die in den Produktbeschreibungen ausgewiesenen branchenüblichen Toleranzen.
(7) Ist der Kunde Kaufmann, bleibt seine Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nach §§ 377 und 381 Abs. 2 HGB unberührt.
(8) Ist der Kunde Unternehmer oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist Infowerk im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, Drucksachen und Druckbedarf nach eigener Entscheidung nachzubessern oder neu zu liefern.
(9) Bei Druckereiprodukten ist zu beachten, dass diese nur für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind, wenn dies aus der Produktbeschreibung hervorgeht.
§ 16 Haftung
(1) Infowerk leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: a) Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern und Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgeschlossen. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haftet Infowerk jedoch in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet Infowerk unbeschränkt.
c) Befindet sich Infowerk mit seiner Leistung in Verzug, so haftet Infowerk wegen dieser Leistung unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
(2) Soweit die Haftung von Infowerk ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Infowerk.
(3) Für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Für Schäden, die aus einer vorschriftswidrigen Verwendung von Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation, Drucksachen und/oder Druckbedarf resultieren, haftet Infowerk nicht.
§ 17 Verjährung
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach dem Gesetz. Ist der Kunde hingegen Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach den folgenden Absätzen.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt
a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
b) bei Ansprüchen aus Sachmängeln (ausgenommen Schadensersatzansprüche, auch solcher wegen der Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung) ein Jahr;
c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann;
d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.
(3) Die Verjährung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung in den Fällen von Absatz 2 lit. a) bis c) nach den gesetzlichen Vorschriften des anzuwendenden Gewährleistungsrechts, im Falle des lit. d) ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
(4) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
(5) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie und Arglist gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 18 Pauschalierte Ansprüche gegen den Kunden
(1) Die Parteien vereinbaren für folgende Fälle eine pauschalierte Entschädigungs-, Schadensersatz- bzw. Vergütungszahlung (pauschalierter Anspruch):
a) Infowerk kündigt dem Kunden nach Fristsetzung wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Kunden, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten;
b) Infowerk tritt nach Fristsetzung wegen Zahlungsverzuges des Kunden vom Vertrag zurück;
c) Infowerk kündigt dem Kunden fristlos aufgrund eines schuldhaften Verstoßes gegen § 6 Absatz 2;
d) Infowerk kündigt dem Kunden aus einem anderen, vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund;
e) der Kunde kündigt den Vertrag ordentlich nach § 649 BGB, ohne durch ein von Infowerk zu vertretendes Verhalten dazu veranlasst worden zu sein und ohne dass sonst ein wichtiger Grund vorliegt.
(2) Wurde bei Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation bereits der Druckauftrag ausgeführt oder soweit eingeleitet, dass der automatisierte Druckvorgang nicht mehr abgebrochen werden kann, beläuft sich der pauschalierte Anspruch auf den Nettoauftragswert (d. h. Auftragswert ohne Mehrwertsteuer).
(3) Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass Infowerk kein oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die Vergütung unangemessen hoch ist oder anderweitiger Erwerb vorliegt.
(4) Infowerk steht der Nachweis offen, dass Infowerk ein höherer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die angemessene Vergütung höher ist.
§ 19 Eigentum an Druckträger, Archivierung, Urheberrecht
(1) Das Eigentum, Urheberrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an den zur Herstellung der Drucksachen durch Infowerk hergestellten und eingesetzten Druckträgern stehen ausschließlich Infowerk zu.
(2) Die übersandten Druckdaten werden nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse gelöscht. Infowerk ist zur Vernichtung und Löschung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Sofern der Kunde im Bestellvorgang die Speicherung seiner Druckdaten wählt, gilt dies nach Ablauf der Frist entsprechend.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Er räumt Infowerk ein Nutzungsrecht in dem zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang ein. Infowerk ist insofern berechtigt, Vervielfältigungshandlungen zur Zwischenspeicherung und Datenverarbeitung vorzunehmen. Darüber hinaus räumt der Kunde Infowerk nach gesonderter Vereinbarung im Einzelfall zusätzliche Nutzungsrechte ein.
(4) Der Kunde hat der Infowerk den aus der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen Rechten resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt Infowerk von allen Nachteilen frei, welche Infowerk aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Kunden zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.
§ 20 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung und aus dem Bereich der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(2) Presseerklärungen, Auskünfte und Ähnliches, in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung per Textform (E-Mail, Telefax, Brief) zulässig. Ungeachtet dessen darf Infowerk den Kunden als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie öffentlich wiedergeben bzw. zugänglich machen und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Dies gilt nur für Kunden, die Unternehmer oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
§ 21 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt in jedem Fall der von zwingenden Vorschriften oder Richterrecht ihres Aufenthaltslandes gewährte Schutz.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Dresden. Dies gilt auch für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat der Europäischen Union.